Duch die DSGVO genießen betroffene Personen das Recht, von jeder Organisation zu verlangen, ihre personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich zu entsprechen, z.B. sofern die Daten nicht mehr für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, notwendig sind oder eine Einwilligung widerrufen wird oder falls die Verarbeitung der Daten unrechtmäßig war. Weiterlesen …